Grundsatzerklärung Lieferkettengesetz
Die MSO GmbH betrachtet sich infolge ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten als verpflichtet, sich für eine Einhaltung der weltweiten Menschenrechtsstandards entlang ihrer Lieferketten einzusetzen. Im Einklang mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung verfolgen wir das Ziel, unsere Geschäftsbeziehungen sozialverantwortlich zu gestalten.
Die zunehmende Internationalisierung der MSO GmbH in den globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten birgt sowohl Potenziale als auch Risiken. Während der Erschließung neuer Märkte und Produktionsstätten Arbeitsplätze und Prosperität generiert werden, müssen wir ebenso die mit der Intransparenz verbundenen Gefahren und die gelegentlich unzureichende Umsetzung international akzeptierter Menschenrechtsstandards in den Lieferketten beachten.
Die MSO GmbH verpflichtet sich, die individuellen Menschenrechte zu respektieren, zu schützen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Kapazität oder dem Willen einzelner Staaten, ihre menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen zu erfüllen.
Zu unseren Kernprinzipien zählt die Vergütung fairer Löhne, das Bemühen um adäquate Arbeitsbedingungen und die Prävention von Kinderarbeit. Darüber hinaus betrachten wir die Gleichberechtigung aller Geschlechter als eine Selbstverständlichkeit und lehnen jegliche Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Sprache, Glauben oder Behinderung ab.
Des Weiteren positioniert sich die MSO GmbH entschieden gegen Korruption, Zwangsarbeit und Menschenhandel. Zur Verwirklichung dieser Grundsätze schulen wir unsere Mitarbeiter kontinuierlich und implementieren festgelegte Prozesse, um potenzielle Verstöße gegen unsere ethischen Standards aufzudecken und geeignete betriebliche Maßnahmen daraus abzuleiten. Dies schließt auch Hinweise von Dritten mit ein.